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Statuten der WoW Lach Luins http://forum.dungeoncrawler.de/viewtopic.php?f=14&t=141 |
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Autor: | Adjiana [ 22. Juni 2006 14:23 ] |
Betreff des Beitrags: | Statuten der WoW Lach Luins |
Grundsätzliches Role Playing macht Spass ist aber kein Muss. Ein 'seid gegrüsst' ist genauso gut wie ein freundliches 'Hallo'. Die Namen der Spieler sollten zum Charakter des Spieles passen. Mitspieler, deren Umgangsformen sich auf ein Minimum beschränken, sind fehl am Platz bei uns. Gemeinsames Reisen wird gerngesehen, ist aber kein Zwang. Gildentreffen Es findet ein wöchentliches Gildentreffen statt und zwar montags um 20.00 Uhr in der namenlosen Taverne des Magierparkes von Stormwind. Während des Gildentreffens wird Aktuelles besprochen und neue Mitglieder aufgenommen. Der Rest des Abends dient gildeninternen Unternehmungen. Die Teilnahme ist für alle, die online sind Pflicht. Aufnahme Die Aufnahme der neuen Mitglieder findet im Rahmen des Gildentreffens statt. Mitspieler die aufgenommen werden möchten, lesen sich zunächst unsere Statuten durch und stellen sich im offenen Forum kurz vor. Die endgültige Aufnahme findet nach einer zweiwöchigen Probezeit und einer anschliessenden internen Abstimmung statt, bei der der Initiand eine 2/3 Mehrheit erreichen muss. Während der Probezeit wird den Initianden ein Mentor zur Seite gestellt. Aufgenommen wird in dieser Zeit nur ein Charakter des Spielers. Mitspieler die einen weiteren Charakter in einer anderen Gilde haben, können kein Mitglied bei den Lach Luin werden oder sein. Twinks werden erst aufgenommen, wenn sie in die Gildenliste eingetragen wurden. Der Rat Besteht aus 2 von der Gilde gewählten Mitgliedern (zur Zeit Fionara und Almar). Er ist Ansprechpartner für alle und vertritt die Gildenmeisterin bei Abwesenheit. Informationspflicht Jedes Mitglied ist verpflichtet sich regelmässig im Forum über Neuigkeiten und Neuerungen zu informieren und seine Charakterliste aktuell zu halten. Meldet sich ein Mitglied 3 Monate weder ingame noch im Forum ohne jede Erläuterung, wird es aus der Gilde ausgeschlossen. Handwerker Handwerker arbeiten für Gildenmitglieder auf Selbstkostenbasis, freuen sich aber immer über ein grosszügiges Trinkgeld. Gildenkasse Es wird eine Gildenkasse eingerichtet. Die Höhe des Beitrages beträgt für jedes Mitglied das einen Charakter der Stufe 40 oder höher hat, zunächst 15 Gold monatlich. Der Betrag kann den Gegebenheiten des Spieles angepasst werden. -------------------------------------------------------------------------------- Die Struktur der Gilde Gildenmeisterin Hat das Recht neue Mitglieder aufzunehmen, Beförderungen vorzunehmen, Ränge einzuteilen und gegebenenfalls Mitglieder aus der Gilde zu entfernen. Sie ist Mitglied des Rates und vertritt die Gilde nach aussen hin Offiziere Ratsmitglieder erhalten den Rang des Offiziers. Sie dürfen Spieler aufnehmen und befördern, entscheiden über Ausnahmeregelungen, eventuelle Ausschlüsse aus der Gilde und sind Ansprechpartner für alle Vorschläge und Probleme. Bei Abwesenheit der Gildenmeisterin übernehmen sie nach Absprache ihre Aufgaben und ggf. auch ihren Rang. Veteranen Mitglieder können in den Veteranenstatus aufsteigen, wenn sie sich für die Gilde durch Übernahme wichtiger Aufgaben oder durch eine lange Zugehörigkeit verdient gemacht haben. Mitglieder In den Stand eines Mitglieds steigt man nach 2-wöchiger Probezeit auf, sofern sich anschliessend 2/3 der Luins für ein Bleiben des Initianden ausgesprochen haben. Mitglieder haben ein Abstimmungsrecht im internen Forum und dürfen das Gildenwappen tragen. Initianden Neue Mitglieder, die sich noch in der Probezeit bzw der Wahlphase befinden. Sie haben noch kein Wahlrecht, dürfen noch kein Gildenwappen tragen und haben keinen Zugang zum internen Forum. Aservate Sind reine Lagerchars. |
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